Willkommen bei BOTwOTT
Die BOTwOTT GmbH ist ein junges, aufstrebendes Unternehmen, das über ein außergewöhnliches Expertenwissen verfügt und einem bestimmten Adressatenkreis von Anlegern die Möglichkeit anbietet, am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben.
Der Gesellschaftszweck der BOTwOTT GmbH ist die Durchführung von Transaktionen in Finanz-instrumente im Sinne von § 1 Abs. 11 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Vermögens.
Die Teilhabe am Erfolg des Unternehmens gewähren wir durch sogenannte "Partiarische Darlehen".
Bei dem Partiarischen Darlehen, das vergleichbar mit einem Darlehen nach § 488 BGB ist, gewährt uns der Anleger ein Darlehen, das zur Erreichung des vorgenannten Gesellschaftszweckes von der Gesellschaft eingesetzt wird. Im Gegenzug wird der Unternehmer am Unternehmensgewinn und damit am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Bei einer weiteren Vertragsvariante gewähren wir dem Anleger die Möglichkeit, zusätzlich zu einer Beteiligung am Unternehmensgewinn auch eine jährliche Festverzinsung zu beziehen.
Bei dem Partiarischen Darlehen handelt es sich um eine einfache und flexible Finanzierungsform, die keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung an dem Unternehmen darstellt. Insbesondere besteht keine Nachschusspflicht für etwaige Verluste. Die Laufzeit eines Darlehens beträgt in der Regel mindestens ein Jahr und kann auf die individuellen Bedürfnisse des Anlegers zugeschnitten werden. Damit möchten wir Beteiligungsgesellschaften, Family-Offices, Business Angeln, Venture Capital-Gesellschaften, Private Equity-Unternehmen und auch private Investoren als Anleger für unser Unternehmen gewinnen.
Wir möchten unsere potentiellen Anleger unmittelbar und direkt ansprechen. Nur ausgesuchte Anleger über diesen persönlichen Kontakt erhalten die Möglichkeit, sich an unserem Unternehmen zu beteiligen. Wir gehen damit gerade nicht den Weg eines öffentlichen Angebots, richten unser Angebot also nicht an einen unbestimmten Personenkreis.
Unsere Beratung erfolgt ausschließlich auf Grundlage des vollständigen Verkaufsprospektes, der insbesondere auch über die Risiken der Anlage aufklärt.
Geschäftsführender Gesellschafter